Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Spielbedingungen

des TCH Buchholz e.V., Hindenburgweg 11, 21244 Buchholz

vertr. d. d. vertretungsberechtigten Vorsitzenden

Herrn Ingvar Holthey und Frau Susanne Holthey, ebenda,

betreffend der TH-Bremen.

 

 

Präambel

Der TCH Buchholz e.V.  ist Betreiber (im Folgenden: „Betreiber“) der Tennishallenplätze der

 

  • TH Bremen, Achterdiek 160, Bremen.

 

Die vorbezeichneten Tennishallenplätze bietet der Betreiber Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen und Unternehmern sowie sonstigen Dritten (im Folgenden insgesamt: „Kunden“ bzw. im Einzelnen: „Kunde“) zur Benutzung gegen Entgelt an. Die Tennishallenplätze können grundsätzlich von jedem zum Zwecke des Tennisspiels gemietet werden; eine Mitgliedschaft in einem Tennisverein oder sonstigem Sportverein ist nicht erforderlich.

 

Für die zwischen dem Betreiber und ihren Kunden angebahnten sowie auch geschlossenen Nutzungsverträge (Mietverträge) über Tennishallenplätze gelten – ausschließlich – die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) des Betreibers.

 

 

1. Geltungsbereich

1.1       Allgemein

Der Betreiber erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in Verbindung mit dem einer Buchung zugrundeliegenden Angebot. Sollten die einem Angebot zugrundeliegenden Erklärungen im Ausnahmefall im Widerspruch zu einer Bestimmung der nachfolgenden AGB stehen, gehen die dem Angebot zugrundeliegenden Erklärungen als Individualvereinbarungen den nachfolgenden AGB im Zweifelsfalle vor.

 

1.2       Änderung/ Ergänzung der AGB

Der Betreiber behält sich ausdrücklich das Recht vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern/ zu ergänzen. Der Kunde wird über die Änderungen/ Ergänzungen mittels Mitteilung in Textform (e- Mail) und über den Zeitpunkt der Neugeltung vorab informiert. Ebenfalls werden die Änderungen/ Ergänzungen und der Zeitpunkt der Neugeltung auf der Internetpräsenz des TH Bremen (https://th-bremen.ebusy.de/) vorab angekündigt.

 

Widerspricht der Kunde der Einbeziehung der geänderten AGB nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, werden diese mit Wirkung für die Zukunft in den über die betreffenden Leistungen geschlossenen Vertrag einbezogen.

 

Widerspricht der Kunde der Einbeziehung der AGB- Änderungen/ - Ergänzungen innerhalb vorbezeichneter Frist, ist der Betreiber berechtigt, das betreffende Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu welchem die geänderten AGB gem. der Änderungsmitteilung in Kraft treten sollen.

 

1.3       Konkurrierende AGB des Kunden/ sich kreuzende AGB

Etwaige AGB der jeweiligen Kunden werden nur und insoweit in den Vertrag zwischen dem Betreiber und ihren Kunden einbezogen, wenn und soweit eine Einbeziehung von dem Betreiber vorab schriftlich bestätigt wird. Sollte aufgrund der schriftlichen Bestätigung des Betreibers eine in den Vertrag wirksam einbezogene AGB des Kunden im Widerspruch zu einer der nachfolgenden Bestimmungen der hiesigen AGB stehen, gehen die AGB des Betreibers im Zweifelsfall vor.

 

Sollte keine ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Betreibers vorliegen, sind die AGB eines Kunden für den Betreiber unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn diese der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Es gilt insoweit bei sich kreuzenden AGB zu Lasten des Betreibers  ausdrücklich nicht die Theorie des letzten Wortes.

 

2. Vertragsschluss und Buchungsstornierungen

2.1       Allgemein

Zur Nutzung der Tennishallenplätze des Betreibers sind ausschließlich Personen berechtigt, die im Rahmen der nachstehenden Regelungen einen Vertrag mit dem Betreiber abgeschlossen haben.

 

 

Der Betreiber stellt sein Leistungsangebot als invitatio ad offerendum (Einladung zur Abgabe eines Angebotes) zur Verfügung; der jeweilige Kunde stellt eine Buchungsanfrage und unterbreitet damit ein Angebot über den Abschluss eines Vertrages zu den von dem Betreiber als unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellten Leistungskonditionen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Betreiber kommt erst durch entsprechende Annahme des Angebots, also die Bestätigung des Betreibers zustande.

 

Dem Betreiber steht es dabei ausdrücklich frei, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. entsprechende Angebote der Kunden nicht anzunehmen.

 

Nach erfolgreicher Buchung, d.h. Zustandekommen des Vertrags (also Annahme des vom Kunden unterbreiteten Angebots durch den Betreiber) erhält der Kunde einen Zugangs- Code, mit dem er Zutritt zur entsprechenden Halle erhält. Dieser Code wird jeweils 30 Minuten vor Spielbeginn freigeschaltet und endet eine Stunde nach Ablauf der Spielzeit. Die Weitergabe des Codes an Dritte ist dem Kunden grds. – soweit nachstehend nicht anders geregelt – untersagt.

 

2.2       Buchungsoptionen

Die Tennishallenplätze können grds. – soweit nachstehend nicht anders geregelt – telefonisch (Kundebetreuerin für die TH Bremen: Frau Susanne Holthey , per e- Mail sowie über das Online- Buchungs- System „eBuSy“ (TH-Bremen: https://th-bremen.ebusy.de/,  gebucht werden. Für Buchungen über das Online- Buchungs- System „eBuSy“ ist zunächst eine Registrierung des Kunden im System erforderlich.

 

Die Buchungen kommen erst mit Annahme des vom Kunden abgegebenen Angebots durch den Betreiber zustande, siehe 2.1 der AGB.

 

Platzbuchungen können vorgenommen werden als Einzelstunden oder Saison- Abonnements für jeweils eine Saison.

Im Einzelnen:

 

2.2.1    Buchung von Einzelstunden

Die Buchung von Tennisplätzen zu Einzelstunden in einer Zeiteinheit von mindestens 60 Minuten kann ausschließlich über das in Ziffer 2.2 der AGB bezeichnete Online- Buchungs- System „eBuSy“ vorgenommen werden. Der über eBuSy einsehbare Buchungskalender gibt Auskunft über verfügbare Zeitabschnitte und listet die jeweiligen Mietpreise auf.

 

Einzelbuchungen sind nur 30 Tage im Voraus möglich.

 

Der Vertrag zwischen dem Kunden und des Betreibers kommt zu den vom Kunden im Rahmen des Onlinebuchungsvorgangs ausgewählten Konditionen (Platznummer, Mietpreis, Zeiteinheit) mit Abschluss des Onlinebuchungsvorganges zustande. Der Onlinebuchungsvorgang ist abgeschlossen, der Vertrag mithin geschlossen, wenn der Kunde eine Bestätigung des Buchungssystems erhalten hat.

 

Bis zum Abschluss des Buchungsvorganges, mithin bis zum Erhalt der Buchungsbestätigung, findet keine Vorreservierung der im Zuge des Buchungsvorganges ausgewählten Plätze zu den von Kunden ausgewählten Zeiten mit den jeweiligen Preiskonditionen statt.

 

Im Rahmen des Buchungsvorganges muss die Lastschriftzahlung gewählt werden. Bei Zahlung per Lastschrift ist der Betrag sofort zur Zahlung fällig und wird umgehend auf dem angegebenen Konto des Kunden belastet.

 

Eine kostenfreie Stornierung von Einzelbuchungen ist bis maximal 24 Stunden vor Spielbeginn möglich; danach ist eine Stornierung nicht mehr möglich, gebuchte Stunden sind zu bezahlen, selbst wenn der Platz nicht vom Kunden genutzt wird.

 

2.2.2.   Saison- Abonnements

Abonnements können ausschließlich online über das in Ziffer 2.2 der AGB bezeichnete Online- Buchungs- System „eBuSy“ angefragt und gebucht werden. Der über eBuSy einsehbare Buchungskalender gibt Auskunft über verfügbare Zeitabschnitte und verfügbare Tennisplätze sowie die jeweiligen Mietpreise.

 

Eine Saison umfasst 30 Wochen.  Der Beginn wird dem Kunden vor Beginn der Saison bekanntgegeben (per e- Mail sowie auf der Internetpräsenz des Tennisclubs) und zudem durch schriftlichen Aushang in der jeweiligen Tennishalle veröffentlicht.

 

Der Vertrag zwischen dem Kunden und des Betreibers kommt zu den vom Kunden im Rahmen des Onlinebuchungsvorgangs ausgewählten Konditionen (Platznummer, Mietpreis, Zeitabschnitt) mit Abschluss des Onlinebuchungsvorganges zustande. Der Onlinebuchungsvorgang ist abgeschlossen, der Vertrag mithin geschlossen, wenn der Kunde eine Bestätigung des Buchungssystems erhalten hat.

 

Bis zum Abschluss des Buchungsvorganges, mithin bis zum Erhalt der Buchungsbestätigung, findet keine Vorreservierung der im Zuge des Buchungsvorganges ausgewählten Plätze zu den von Kunden ausgewählten Zeiten mit den jeweiligen Preiskonditionen statt.

 

Der Kunde muss Lastschriftzahlung wählen. Bei Zahlung per Lastschrift ist der Betrag sofort zur Zahlung fällig und wird umgehend auf dem angegebenen Konto des Kunden belastet.

 

Einzelne Abo- Stunden können nicht umgebucht werden und verfallen, wenn Sie nicht genutzt werden; nicht gespielte Abo- Stunden werden also nicht rückvergütet. Es bleibt dem Kunden allerdings nachgelassen, einzelne, nicht selbstgenutzte Abo- Stunden nach vorheriger Anzeige und Mitteilung gegenüber der Betreiberin an Dritte zu überlassen; allein in diesem Falle ist es dem Kunden erlaubt, den Zugangs- Code zu Halle an Dritte weiterzugeben.

 

Gekaufte Sonderkontingente über Zeitguthaben und Zeitguthaben verfallen bei Nichtnutzung zum Ablauf der Saison, spätestens jedoch zum 30.06. eines Jahres, und sind nicht auf die neue Saison übertragbar. Geldguthaben werden wie Gutscheine behandelt und verfallen nach 12 Monaten ab Ausstellungs-/Übertragungsdatum und werden nicht bar ausgezahlt und sind nicht auf die neue Saison übertragbar.

 

Saison- Abonnements die nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 1 Monat bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres (auf die Buchung folgendes Jahr) schriftlich oder in Textform (e- Mail oder Fax) gegenüber der anderen Vertragspartei gekündigt werden, behalten ihre Gültigkeit auch für die kommende Saison und werden insoweit ohne erneute Buchung durch den Kunden zu den vereinbarten Konditionen fortgesetzt.

 

 

3. Vertragsgegenstand, Rechte und Pflichten

 

Durch Abschluss eines Vertrages über die Nutzungen der Tennishallenplätze verpflichtet sich der Betreiber, dem Kunden die Nutzung der gebuchten Anlage (Tennishallenplatz) zu den vereinbarten Zeiten und zu dem vereinbarten Preis nach Maßgabe dieser AGB zur eigenverantwortlichen Nutzung zu überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, die Halle und dortigen Einrichtungen (bspw. Toilettenanlage, Duschen, Umkleide) sowie den gebuchten Tennishallenplatz pfleglich zu behandeln.

 

Im Einzelnen:

 

3.1       Rechte und Pflichten des Betreibers

3.1.1

Die Anlage ist täglich von 06.00 Uhr bis 23.30 Uhr für den Spielbetrieb geöffnet.

 

Für Nachtturniere und ähnliche Veranstaltungen ist die Spielzeit auch länger möglich, wenn zuvor eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betreiber geschlossen wurde.

 

3.1.2

Der Betreiber schuldet keine Reservierung eines Platzes für einen bestimmten Zeitraum, sofern und soweit ein Vertrag gemäß den Regelungen in Ziffer 2. der AGB nicht mit dem Kunden zustande gekommen ist.

 

3.1.3

Eine Beaufsichtigung des Kunden und etwaiger Mitspieler und/ oder Begleiter sowie der von diesen und dem Kunden mitgebrachten Gegenstände durch den Betreiber findet nicht statt und ist nicht Gegenstand des Vertrages.

 

3.1.4

Sollte es dem Betreiber im Einzelfall nicht möglich sein, dem Kunden den von ihm gebuchten Platz zur Verfügung zu stellen, so kann der Betreiber dem Kunden im vereinbarten Zeitraum einen anderen Platz derselben Art und Güte zur Verfügung stellen und dadurch ihre vertragliche Leistungspflicht dem Kunden gegenüber erfüllen. Der Kunde hat insoweit keinen Anspruch auf Nutzung des gebuchten Tennishallenplatzes, sofern und soweit ihm von dem Betreiber ein anderer Tennisplatz derselben Art und Güte in der Halle zur Verfügung gestellt wird.

 

Bei sonstigen unvorhergesehenen, nicht der Risikosphäre des Betreibers zuzurechnenden Ereignissen, beispielweise höherer Gewalt (z.B. Naturgewalt) oder Schließung der Halle wegen Infektionsschutz bei einer Epidemie oder Pandemie, ist der  Betreiber für die Dauer des dadurch eintretenden Leistungshindernisses von der Leistungspflicht (Zur- Verfügung- Stellung des Tennishallenplatzes) befreit. Der Kunde hat in solchen Fällen das vereinbarte Entgelt gleichwohl zu entrichten, ohne dass ein Recht zur Umbuchung oder Nachholung der entgangenen Platznutzung besteht; der Betreiber hat insoweit ein Recht zum Behalten bereits vereinnahmter Zahlungen.

 

3.1.5

Der Betreiber behält sich ausdrücklich das Recht vor, das dem Kunden zugesagte Nutzungsrecht bestimmter zugeteilter Tennishallenplätze vor Beginn der Spielzeit mit einem Vorlauf von mindestens 48 Stunden zu ändern bzw. gebuchte Spielzeiten aus besonderem Anlass (z.B. Turniere, dringend erforderliche Reparaturen, etc.) – in Absprache mit dem Kunden, bei Weigerung der Freigabe des Platzes indes auch gegen dessen Willen – abzusagen. Im Falle einer solchen Absage durch den Betreiber wird der Kunde – bei entsprechender Verfügbarkeit – auf einen von ihm gewünschten anderen Platz bzw. Termin umgebucht oder erhält, wenn eine Umbuchung nicht gewünscht oder möglich ist, eine Gutschrift über die von der Absage betroffene – anteilige – Platzmiete. Auf Wunsch kann die Gutschrift auch in ein entsprechendes Zeitguthaben umgewandelt werden.

 

3.2       Rechte und Pflichten der Kunden

3.2.1

Die Nutzung der Tennishalle und deren Zugang geschehen in Eigenverantwortung des Kunden und auf eigene Gefahr. Der Kunde erkennt mit Betreten der Halle und insbesondere deren Nutzung die hiesigen AGB des Betreibers sowie auch die Hallenordnung, die im Vorraum jeder Tennishalle aushängt, als verbindlich an.

 

Die Einhaltung der Hallenordnung ist verbindlich, die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss vom Tennisspiel und zum Hallenverbot führen.

 

Das Hausrecht üben ausschließlich der Betreiber und dessen Bevollmächtigte aus. Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Ein Verstoß hiergegen kann ebenfalls zum Ausschluss vom Tennisspiel und zum Hallenverbot führen.

 

Das Hallenverbot kann von Mitgliedern des Vorstandes  des Betreibers bzw. von entsprechend bevollmächtigten Personen, ausgesprochen werden.


Im Falle des Ausspruchs eines Hallen-/ Hausverbots, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückvergütung des bereits gezahlten Mietpreises. Einzelheiten hierzu in Ziffer 4.7 der AGB.

 

3.2.2.

Bei Nutzung der Halle sind die Kunden zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet und haben es zu unterlassen, die Anlagen über ein angemessenes Maß hinaus zu nutzen.

 

Die Tennisplätze dürfen nur in Sportkleidung betreten und benutzt werden.

 

Die Hallenplätze dürfen nur mit sauberen Sportschuhen mit nicht färbender Sohle betreten und benutzt werden.

 

3.2.3

Ein Betreten der Halle mit dem von dem Betreiber mitgeteilten Zugangs- Code ist dem Kunden frühestens jeweils eine Stunde vor Spielbeginn gestattet. 

 

Ein Betreten des jeweils gebuchten Tennishallenplatzes ist erst zum jeweiligen Stundenbeginn erlaubt.

 

Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz umgehend freizugeben und in ordnungsgemäß gereinigtem/ geräumtem Zustand zu verlassen. Die gebuchte Zeit darf nicht überschritten werden, auch nicht, wenn der Platz danach nicht bespielt wird.

 

3.2.4

In der Tennishalle, insbesondere auf den Tennishallenplätzen, ist das Rauchen sowie das Verzehren mitgebrachter Speisen verboten.

 

Getränke in Glasflaschen oder in nicht verschließbaren Behältnissen dürfen nicht mit in die Halle, insbesondere nicht mit auf die Tennishallenplätze, genommen werden. Die Kunden dürfen ausschließlich verschließbare, bruchsichere Plastikbehälter für Getränke in der Halle, insbesondere auf den Tennishallenplätzen, benutzen.

 

Das Mitbringen von Tieren in die Halle sowie auf die Tennishallenplätze ist nicht gestattet. Ausnahmegenehmigungen können in begründeten Fällen von Mitgliedern des Vorstandes erteilt werden.

 

3.2.5.

Der Kunde hat die von ihm genutzten Anlagen (Tennishallenplatz, Umkleide, Toiletten, Duschen, etc.) so zurückzugeben, wie er sie vorgefunden hat.

 

Etwaige Mängel/ Beschädigungen, auch vom Kunden vorgefundene und nicht von ihm verursachte, sind dem Betreiber unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. 

 

4. Preise, Fälligkeit des Mietpreises

 

4.1 Bremen

Die verbindlichen Preise der Betreiberin ergeben sich aus ihren aktuellen Preislisten wie folgt:

 

Saison 2024/2025

 

Saison- Abo 30 x für 60 Min./Woche

Einzelstunde 60 Minuten

   

Montag bis Freitag

 

 

 

 

06:00 Uhr – 09:00 Uhr

570,00 €

21,00 €

 

 

09:00 Uhr – 15:00 Uhr

630,00 €

24,00 €

 

 

15:00 Uhr – 21:00 Uhr

810,00 €

30,00 €

   

 21:00 Uhr – 24:00Uhr

630,00 €

25,00 €

 

 

Samstag und Sonntag

 

 

 

 

09:00 Uhr – 21:00 Uhr

660,00€

26,00 €

 

 

 

4.2

Der vereinbarte Mietpreis ist entsprechend der Regelung in Ziffer 2.2 dieser AGB – spätestens jedoch vor Spielbeginn – zur Zahlung fällig und in voller Höhe zu entrichten, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen werden.

 

Die Höhe der vom Kunden an den Betreiber für die Leistungserbringung zu zahlenden Preise bestimmt sich nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrags, als nach der jeweils von dem Kunden gebuchten Leistung, die Gegenstand des geschlossenen Vertrages ist. Sollte ein Preis im Einzelfall nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, gilt zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage des Kunden der jeweilige aus der vorstehenden Liste ersichtliche Preis.  

 

4.3

Grundsätzlich entfällt die mit Vertragsschluss begründete Zahlungspflicht des Kunden nicht dadurch, dass er eine gebuchte Anlage (Tennishallenplatz) nicht nutzt.

 

 

4.4

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassungen der Anlage, wenn er eine fällige Zahlung nicht oder nicht in vollständiger Höhe erbracht hat. Der Betreiber ist in diesem Falle berechtigt, dem Kunden die Nutzung/ Überlassung der Anlage zu verweigern und von seinem  Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen.

 

4.5

Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz umgehend freizugeben und in ordnungsgemäß gereinigtem/ geräumtem Zustand zu verlassen. Die gebuchte Zeit darf nicht überschritten werden, auch nicht, wenn der Platz danach nicht bespielt wird. Für den Fall, dass nach abgelaufener Spielzeit die Plätze weiter bespielt werden, ist der Betreiber berechtigt, für jede weitere angebrochene halbe Stunde den jeweils gültigen Preis zu berechnen.

 

4.6

Stornierungen der Buchungen richten sich nach dem jeweiligen Vertragstyp gemäß den Regelungen in Ziffer 2.2 der hiesigen AGB.

 

4.7

Im Falle eines dem Kunden gegenüber von dem Betreiber (Vorstand oder sonstige Berechtigte, siehe Ziffer 3.2.1 der AGB) ausgesprochenen Hallen-/ Hausverbots, ist der Kunde nicht zur Rückforderung – auch nicht anteilig – des bereits gezahlten Mietpreises berechtigt. Dies gilt für Einzelbuchungen wie auch für Saison- Abonnements; es bleibt dem Kunden jedoch unbenommen für Einzelbuchungen  nachzuweisen, dass dem Betreiber kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist und im Falle eines Saison- Abonnements die Bespielung des gebuchten Tennishallenplatzes durch – nicht von der Platz-/ Hallennutzung ausgeschlossene – Dritte vornehmen zu lassen.

 

5. Haftung des Betreibers

5.1

Dem Kunden ist bekannt, dass jede sportliche Betätigung gesundheitliche Risiken und Verletzungsgefahren in sich birgt. Der Kunde nimmt diese typischen, mit einer sportlichen Betätigung im Allgemeinen einhergehenden Gefahren zur Kenntnis und bewusst sowie eigenverantwortlich in Kauf.

 

5.2

Die Haftung des Betreibers aus Vertrag und Delikt beschränkt sich auf

 

  • Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes,

 

  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften (vorsätzlichen oder grob fahrlässigen) Pflichtverletzung seinerseits, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

  • Schäden infolge der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Ziffer 6. dieser AGB); insoweit ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden ist dabei regelmäßig die einfache Höhe des Preises der betreffenden Leistung anzusehen.

 

5.3

Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernimmt der Betreiber keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten den Betreiber nicht zur Verwahrung.

 

 

6. Gewährleistung

6.1

Der Betreiber gewährt dem Kunden die Nutzung der vertraglich geschuldeten Anlage (Halle sowie gebuchter Tennishallenplatz) in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nach Maßgabe dieser AGB. Der Betreiber stellt dem Kunden die von diesem gebuchte Anlage in einem Zustand (mittler Art und Güte) zur Verfügung, der es dem Kunden ermöglicht, den Tennissport eigenverantwortlich auszuüben.

 

6.2

Ungeachtet der gesetzlichen Ausschlussgründe bestehen Gewährleistungsansprüche nicht

 

  • bei nur unerheblicher Abweichung der nach Ziffer 6.1 der AGB geschuldeten Beschaffenheit von der tatsächlich durch den Betreiber erbrachten Leistung,

 

  • bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Anlage sowie

 

  • bei nach Überlassung der Anlage an den Kunden von diesem oder von Dritten zu vertretenden Ursachen, die die Beschaffenheit der Anlage beeinträchtigen.

 

6.3

Soweit eine Leistung des  Betreibers nach den obigen Bestimmungen mangelhaft ist und dem Kunden in der Folge Gewährleistungsrechte zustehen, wird der Betreiber die Mängel nach entsprechender Aufforderung zur Nacherfüllung beseitigen.

 

Der Kunde ist berechtigt, den vertraglich geschuldeten Preis durch Erklärung gegenüber dem Betreiber für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in welchem die geschuldete Nutzbarkeit der Anlage infolge ihrer Mangelhaftigkeit in vorstehendem Sinne nicht nur unerheblich gemindert ist.

 

Sollte eine Mängelbeseitigung fehlschlagen oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten möglich sein, ist der Kunde berechtigt, den betreffenden Vertrag zu kündigen.

 

 

7. Kündigung, Stornierung, Laufzeitverlängerung von Abonnements

 

7.1       Stornierungen

Stornierungen der Buchungen richten sich nach dem jeweiligen Vertragstyp gemäß den Regelungen in Ziffer 2.2 der hiesigen AGB.

 

7.2       Kündigung

7.2.1 Kündigungsrecht des Betreibers

Der zwischen dem  Betreiber und dem Kunden geschlossene Vertrag kann von dem Betreiber vorzeitig nur durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde beendet werden.

 

Ein solcher Grund liegt für den Betreiber unter anderem dann vor, wenn

 

  • der Kunde gegen die Nutzungsregeln gemäß Ziffer 3.2 dieser AGB verstößt und eine einschlägige Abmahnung durch den Betreiber erfolglos blieb,

 

  • der Kunde so erheblich gegen die Nutzungsregeln gemäß Ziffer 3.2 dieser AGB verstößt, dass eine vorherige Abmahnung nicht tunlich/ erfolgversprechend erscheint oder

 

  • der Kunde erklärt, die Regeln zur Nutzung der Anlage nicht beachten zu wollen.

 

Endet das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung seitens des Betreibers, so haftet der Kunde für den ihr entstandenen/ entstehenden Ausfallschaden.

 

7.2.2 Kündigungsrecht des Kunden

Aus der Risikosphäre des Kunden herrührende Gründe (zum Beispiel Krankheit, Urlaub, Wohnortwechsel), die gegebenenfalls geeignet sind,  den Kunden an der Nutzung der gebuchten Anlage (Tennishallenplatz) zu hindern, stellen regelmäßig keinen den Kunden zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigenden wichtigen Grund dar. Der Betreiber wird über die Berechtigung einer Kündigung im Einzelfall befinden.

 

Dem Kunden ist es unbenommen, sein mit Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages erworbenes Recht, eine Anlage des Betreibers nach Maßgabe der AGB zu nutzen, an Dritte zu übertragen. Die Nutzungsübertragung ist dem Betreiber vorab anzuzeigen, welcher darüber entscheidet, ob dem Dritten die entsprechende Nutzung zu gewähren ist.

 

7.3       Laufzeit und automatische Verlängerung von Saison- Abonnements

Saison- Abonnements die nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 1 Monat bis spätestens zum 30.06. des Folgejahres (auf die Buchung folgendes Jahr) schriftlich oder in Textform (e- Mail oder Fax) gegenüber der anderen Vertragspartei gekündigt werden, behalten ihre Gültigkeit auch für die kommende Saison und werden insoweit ohne erneute Buchung durch den Kunden zu den vereinbarten Konditionen fortgesetzt.

 

8. Sonstiges; Schlussbestimmungen

 

8.1       Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für Leistungen der Betreiberin ist der jeweilige Ort der Tennishalle.

 

Der Erfüllungsort für bargeldlose Zahlungen ist der Sitz des Betreibers. 

 

8.2       anwendbares Recht

Verträge zwischen den Kunden und des Betreibers unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

 

8.3       Gerichtsstand

Soweit der Kunde bei Abschluss des betreffenden Vertrages mit dem Betreiber als Unternehmer zu qualifizieren ist oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten stets das für den Sitz des Betreibers zuständige Gericht berufen.

 

8.4       salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

 

Die vorstehenden AGB sind ausgehangen in der Halle sowie online abrufbar unter

https://th-bremen.ebusy.de/.

 

 

Stand 01.08.2024

 


 

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Stand 01.08.2024